Dr. med. Frank Henneicke - Facharzt für Allgemeinmedizin

Gesundheits-Check-Up

Der Gesundheits-Check-Up wird zur Früherkennung häufig auftretender Krankheiten wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Nierenerkrankungen und der Zuckerkrankheit (Diabetes mellitus) durchgeführt. Für diese Krankheiten gibt es eine ganze Reihe von Risikofaktoren, die vermieden oder zumindest möglichst klein gehalten werden können.

Den gründlichen Check können Frauen und Männer mit Beginn des 36. Lebensjahres alle zwei Jahre in Anspruch nehmen. Damit soll gewährleistet werden, dass all solche Krankheiten, die schon im Vor- oder Frühstadium gut zu diagnostizieren sind wirksam behandelt werden.

Bei der ärztlichen Untersuchung wird zunächst im Gespräch mit dem Patienten eine Eigen-, Familien- und Sozialanamnese (soziale Vorgeschichte) erhoben und daraus ein Risikoprofil erstellt.

Ferner erfolgt eine ausführliche körperliche Untersuchung (Ganzkörperstatus). Blutuntersuchungen (Gesamtcholesterin und Glukose) und Urinuntersuchungen (Eiweiß, Glukose, rote und weiße Blutkörperchen, Nitrit) geben weiteren Aufschluss über den Gesundheitszustand.

Selbstverständlich informiert der Arzt über das Ergebnis der durchgeführten Gesundheitsuntersuchung und erörtert mit dem Patienten die möglichen Auswirkungen im Hinblick auf die weitere Lebensgestaltung. Dabei spricht der Arzt insbesondere das individuelles Risikoprofil an und gibt Ratschläge für eine Änderung der Lebensgewohnheiten, soweit dies medizinisch erforderlich ist.

Bei Vorliegen oder Verdacht einer Krankheit wird der Arzt dafür sorgen, dass eine weitergehende gezielte Diagnostik erfolgt und gegebenenfalls medizinisch erforderliche Maßnahmen eingeleitet werden.

Hätten Sie das gewusst?

Nach Angaben des Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung sind Vorsorgeuntersuchungen wie Schwangerschaftsvorsorge, der Gesundheits-Check-Up, die Untersuchung zur Früherkennung von Krebs, die Untersuchungen zur Zahnvorsorge sowie Schutzimpfungen von der Praxisgebühr befreit.

Die Vorsorgeuntersuchung beschränkt sich dabei nicht auf die unmittelbare ärztliche Tätigkeit, sondern umfasst auch ein Informationsgespräch des Arztes mit der Patientin bzw. dem Patienten. Auch die anschließende Beratung ist Teil der Vorsorgeuntersuchung und damit nicht praxisgebührpflichtig.